Melanie's Pfotenschule

Deine mobile Hundeschule für Gladbeck und Marl

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

§ 1 Geltungsbereich


(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Hundehalter“ genannt) mit uns (Melanie Czyborra, Händelstr. 7b, 45966 Gladbeck, Telefon: 0176 87887220, Mail: info@melanies-pfotenschule.de; im Folgenden „Hundeschule“ genannt) abschließen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen den Vertrag vorbehaltlos durchführen.



§ 2 Vertragsschluss


A. Vertragsschluss bei direkt über die Website https://www.melanies-pfotenschule.de
buchbaren Leistungen


(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website https://www.melanies-pfotenschule.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Hundeschule zum Abschluss eines Vertrages, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots durch den Hundehalter dar. Der Hundehalter kann dieses Angebot abgeben, indem er die gewünschten Leistungen auswählt, den Bestellprozess durchläuft und den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“, der den Bestellprozess abschließt, anklickt.

(2) Den Eingang des Angebots bestätigt die Hundeschule dem Hundehalter unmittelbar im Anschluss per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(3) Die Annahme des Angebots kann die Hundeschule innerhalb von fünf Tagen, beginnend ab dem Tag, nach dem der Hundehalter sein Angebot abgegeben hat, durch die nachfolgend beschriebenen Alternativen erklären:
- Sie sendet dem Hundehalter per E-Mail, Fax oder Post eine Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem dem Hundehalter die Auftragsbestätigung zugeht.
- Sie fordert den Hundehalter zur Zahlung auf. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem dem Hundehalter die Zahlungsaufforderung zugeht.
- Falls der Hundehalter eine von der Hundeschule angebotene Zahlungsart nutzt, bei der der Hundehalter die Zahlungsanweisung während des Bestellprozesses oder durch Anklicken des Buttons, der den Bestellprozess abschließt, oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses erteilt, erklärt die Hundeschule bereits jetzt die Annahme Ihres Angebots in dem Zeitpunkt, in dem der Hundehalter die Zahlungsanweisung erteilt. Ob und ggf. bei welchen Zahlungsarten dies der Fall ist, kann dem Passus „Zahlung“ entnommen werden.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme des Angebots ist bei Vorliegen mehrerer der vorstehend beschriebenen Alternativen diejenige, die zuerst eintritt.

Nimmt die Hundeschule das Angebot nicht rechtzeitig an, gilt es als abgelehnt. Der Hundehalter ist dann nicht mehr an sein Angebot gebunden.


B. Vertragsschluss bei Leistungen, die über die Website https://www.melaniespfotenschule.de nur angefragt werden können


(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website https://www.melanies-pfotenschule.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Hundeschule zum Abschluss eines Vertrages. Der Hundehalter kann ein Angebot der Hundeschule anfordern, indem er bzgl. der gewünschten Leistung eine Anfrage über das entsprechende Anfrageformular sendet.

(2) Den Eingang der Anfrage bestätigt die Hundeschule dem Hundehalter unmittelbar im Anschluss per E-Mail.

(3) Die Hundeschule prüft die Anfrage im Anschluss und übersendet dem Hundehalter, sofern sie diesen als geeigneten Vertragspartner erachtet, ein Angebot samt Frist zur Annahme.

(4) Der Hundehalter kann dieses Angebot annehmen, indem er innerhalb der gesetzten Frist die Annahme per E-Mail gegenüber der Hundeschule erklärt.



§ 3 Vertragstext


Der Vertragstext wird von der Hundeschule nach dem Vertragsschluss gespeichert. Die Hundeschule sendet dem Hundehalter die Daten der Bestellung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen per EMail zu.

Falls der Hundehalter ein Kundenkonto anlegt, kann er die Daten seiner Bestellung nach dem Vertragsschluss im Kundenkonto einsehen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Hundehalter – in der aktuellen Fassung - jederzeit auf der Website einsehen.



§ 4 Gegenstand des Vertrags


(1) Vertragsgegenstand ist grundsätzlich die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Hundeerziehung – darunter fallen u.a. Trainingskurse in Form von Einzel- oder Gruppenstunden für Hundehalter und Hunde, die sowohl praktische als auch theoretische Inhalte vermitteln.

(2) Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten, sofern nicht Abweichendes individuell vereinbart wurde. Diese beginnen jeweils zur vereinbarten Zeit – Verspätungen des Hundehalters gehen zu dessen Lasten und führen nicht zu einer verminderten Vergütungspflicht.

(3) Der genaue Gegenstand und Umfang der einzelnen Leistung ist der entsprechenden
Leistungsbeschreibung im dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu entnehmen.

(4) Der Ort der Leistung ist grundsätzlich das Gelände der Hundeschule. Abweichendes wird im Einzelfall individuell mitgeteilt.

(5) Die Leistungszeiten werden dem Hundehalter vor Vertragsschluss bekannt gegeben.

(6) Bei den Leistungen der Hundeschule handelt es sich um Dienstleistungen i.S.d. § 611 BGB. Dementsprechend schuldet die Hundeschule keinen bestimmten Erfolg, z.B. in Form eines Lernerfolges des Hundes.



§ 5 Vertragssprache


Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.



§ 6 Eingabefehler


Der Hundehalter kann seine Eingaben jederzeit vor Abgabe einer Bestellung überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, kann er die in seinem Browser vorhandenen Funktionen verwenden, um die Darstellung seiner Eingaben zu vergrößern. Seine Eingaben kann er mit Hilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels der Maus und Tastatur korrigieren. Den Bestellprozess kann er jederzeit vor Abgabe einer Bestellung durch Schließen des Browsers abbrechen.



§ 7 Widerrufsrecht


Falls der Hundehalter Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die Details zum
Widerrufsrecht können unter https://melanies-pfotenschule.de/Widerrufsbelehrung/ eingesehen werden.



§ 8 Preise; Abrechnung


(1) Die auf der Website https://www.melanies-pfotenschule.de angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sofern sich aus der Beschreibung der Waren nichts anderes ergibt.

(2) Fallen Versand- bzw. Transportkosten an, werden diese in der Beschreibung der Leistungen gesondert angegeben.

(3) Die vereinbarte Vergütung wird direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.



§ 9 Zahlung


(1) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten hängen von der gebuchten Leistung ab und können in dem zur entsprechenden Leistung gehörenden Bestellformular eingesehen werden.

(2) Diesbezüglich gilt grundsätzlich das Folgende:

Apple Pay
Falls der Hundehalter Apple Pay als Zahlungsart gewählt hat, erteilt er eine Zahlungsanweisung, sobald er den Button, der den Bestellprozess abschließt, anklickt. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt abhängig von seinem Heimatland über die Apple Distribution International Ltd., Irland, oder ein anderes Unternehmen (einsehbar unter https://www.apple.com/de/legal/internetservices/itunes/de/terms.html). Weitere Informationen: https://www.apple.com/de/apple-pay/.

Barzahlung bei Abholung
Falls der Hundehalter Barzahlung bei Abholung als Zahlungsart gewählt hat, zahlt er den Kaufpreis in bar in der Hundeschule vor Ort.

Google Pay
Falls der Hundehalter Google Pay als Zahlungsart gewählt hat, erteilt er eine Zahlungsanweisung, sobald er den Button, der den Bestellprozess abschließt, anklickt. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz werden Google-Dienste von der Google Ireland Limited, Irland, angeboten. Die Google Ireland Limited ist eine Tochtergesellschaft der Google LLC, Vereinigte Staaten von Amerika. Weitere Informationen: https://pay.google.com/intl/de_de/about/. Es gelten die Nutzungsbedingungen, die unter https://support.google.com/googlepay/answer/9039712 eingesehen werden können.

Rechnung
Falls der Hundehalter Rechnung als Zahlungsart gewählt haben, ist die Zahlung sofort nach Rechnungstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.Stripe (Kreditkarte) Falls der Hundehalter Kreditkarte über Stripe als Zahlungsart gewählt hat, erteilt er eine Zahlungsanweisung, sobald er den Button, der den Bestellprozess abschließt, anklickt. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt in diesem Zeitpunkt. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd., Irland. Die Stripe Payments Europe, Ltd. ist eine Tochtergesellschaft der Stripe, Inc., Vereinigte Staaten von Amerika. Weitere Informationen: https://stripe.com/de.

Stripe (SEPA-Lastschrift)
Falls der Hundehalter SEPA-Lastschrift über Stripe als Zahlungsart gewählt hat, erfolgt die
Abwicklung der Zahlung über die Stripe Payments Europe, Ltd., Irland. Die Stripe Payments Europe, Ltd. ist eine Tochtergesellschaft der Stripe, Inc., Vereinigte Staaten von Amerika. Weitere Informationen: https://stripe.com/de. Die Zahlung ist fällig, sobald ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde und die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift abgelaufen ist. Der Einzug der Zahlung erfolgt, sobald die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift abgelaufen ist.

Vorkasse per Banküberweisung
Falls der Hundehalter Vorkasse per Banküberweisung als Zahlungsart gewählt hat, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig. Wir nennen Ihnen hierzu unsere Bankverbindung Die Hundeschule nennt dem Hundehalter hierzu die Bankverbindung.



§ 10 Teilnahmevoraussetzungen


(1) Es dürfen nur Hunde teilnehmen, bezüglich derer eine wirksame Haftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis darüber ist vor Vertragsschluss zu erbringen und während der Leistungen stets durch den Hundehalter mitzuführen.

(2) Es dürfen nur Hunde teilnehmen, die den für die entsprechenden Leistungen erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzung sind den individuellen Leistungsbeschreibungen vor Vertragsschluss zu entnehmen.

(3) Der teilnehmende Hund muss die erforderlichen Impfungen erhalten haben und entwurmt sein. Ein Nachweis darüber ist vor Vertragsschluss zu erbringen und während der Leistungen stets durch den Hundehalter mitzuführen. Der teilnehmende Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben. Bei chronischen Erkrankungen ist eine vorherige Abstimmung mit der Hundeschule erforderlich.

(4) Der teilnehmende Hund muss körperlich und geistig imstande sein, an der jeweiligen Leistung der Hundeschule teilzunehmen. Im Zweifel ist diesbezüglich eine vorherige Abstimmung mit der Hundeschule erforderlich.

(5) Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Leistungen der Hundeschule teilhaben.



§ 11 Pflichten des Hundehalters


(1) Der Hundehalter bleibt auch während der Leistung durch die Hundeschule für seinen
teilnehmenden Hund verantwortlich. Die Hundeschule übernimmt insbesondere nicht die Führung der Aufsicht über den Hund i.S.d. § 834 S. 1 BGB.

(2) Der Hundehalter hat während der Leistung den Anweisungen der Hundeschule bzw. der Hundetrainer stets Folge zu leisten. Teilnehmende Hunde sind während der Leistung durch die Hundeschule grundsätzlich an der Leine zu führen, solange die Hundeschule bzw. der Hundetrainer nichts Gegenteiliges mitteilt.

(3) Der Hundehalter hat auf Verlangen der Hundeschule die Nachweise über die bestehende Haftpflichtversicherung sowie erforderlichen Impfungen vorzulegen.(4) Sollten dem Hundehalter bezüglich des teilnehmenden Hundes ungewöhnliche Verhaltensweisen
(z. B. Ängste, Aggressivität) bekannt sein, hat er dies der Hundeschule vor Inanspruchnahme der Leistungen mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass eine teilnehmende Hündin läufig ist.

(5) Der Hundehalter hat Verunreinigungen des Geländes der Hundeschule durch den teilnehmenden Hund zu vermeiden und im Falle des Eintritts zu entfernen.



§ 12 Rechte der Hundeschule


(1) Die Hundeschule bzw. der leitende Hundetrainer hat das Recht, Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder aggressivem Verhalten von der Teilnahme auszuschließen.

(2) Die Hundeschule hat das Recht, dem Hund sowie dessen Halter – unter Wahrung der
Zumutbarkeit für diesen – eine neue Gruppe zuweisen, sofern sich herausstellt, dass der Hund mit einzelnen Hunden nicht verträglich ist.

(3) Die Hundeschule hat das Recht, einzelne Leistungen abzusagen oder zu verlegen, wenn es die Wetterverhältnisse oder eine Disposition des teilnehmenden Hundes erfordern.

(4) Die Hundeschule hat das Recht, Hunde, die nicht die in § 10 genannten
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, von der Teilnahme auszuschließen.



§ 13 Bild- und Tonaufnahmen; Nutzungsrechte an überlassenen Materialien


(1) Bild- und Tonaufnahmen durch den Hundehalter sind auf dem Gelände der Hundeschule und während der Leistungen grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Genehmigung durch die Hundeschule bzw. den leitenden Hundetrainer im Einzelfall.

(2) Die Hundeschule räumt dem Hundehalter an den im Rahmen der Leistung überlassenen Materialien ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und unbefristetes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte (Unterlizenzierung).



§ 14 Haftung


(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Auch übernommene Garantien, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den nachstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(2) Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern es sich um die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.



§ 15 Kündigung


(1) Der Vertrag endet, sofern er befristet ist, mit Ablauf der Frist automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist während dieses Zeitraums nicht möglich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.



§ 16 Stornierung oder Nichtantritt durch den Kunden


(1) Sobald die Hundeschule die Anmeldung gegenüber dem Hundehalter bestätigt hat, wird ein Platz in einer Veranstaltung für diesen freigehalten.

(2) Bei Stornierung oder Nichtantritt bleibt der Vergütungsanspruch der Hundeschule unberührt, ohne dass diese zur Nachleistung verpflichtet ist. Sie muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(3) Die Hundeschule kann die Vergütungshöhe in diesen Fällen unter Berücksichtigung der folgenden Aufstellung nach der Nähe des Zeitpunktes der Absage zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Beginn der Leistung kostenfrei möglich.
Bis zum 7. Tag vor Beginn: 40 %
Bis zum 5. Tag vor Beginn: 60 %
Bis zum 3. Tag vor Beginn: 80 %
Bis zum 1. Tag vor Beginn: 100 %
Bei Nichtantritt: 100 %.

Dem Hundehalter bleibt der Nachweis gestattet, dass die Hundeschule infolge des Unterbleibens der Leistung einen höheren Betrag erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.



§ 17 1er-, 5er- und 10er-Karten


(1) 1er-, 5er- und 10er-Karten können für die angebotenen Gruppen auf der Plattform
https://melanies-pfotenschule.123hundeschule.de eingelöst werden.

(2) Die 1er-, 5er- und 10er-Karten sind innerhalb von 36 Monaten ab Ausstellung einlösbar.

(3) Die 1er-, 5er- und 10er-Karten sind übertragbar. Die Hundeschule kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn die Hundeschule Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.



§ 18 Absage durch die Hundeschule


Sollte eine in dem Anmeldeformular einer bestimmten Leistung angegebene, erforderliche
Mindestteilnehmerzahl im Einzelfall nicht erreicht werden, hat die Hundeschule die Möglichkeit, die betroffene Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Darüber werden betroffene Hundehalter unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich erstattet.



§ 19 Streitbeilegung


Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Hundeschule nicht bereit und nicht verpflichtet.



§ 20 Rechtswahl


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Falls der Hundehalter Verbraucher ist, bleiben die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.


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