Melanie's Pfotenschule

Deine mobile Hundeschule für Gladbeck und Marl

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Hundehalter“ genannt) mit uns (Melanie Czyborra, Händelstr. 7b, 45966 Gladbeck, Telefon: 0176 87887220, Mail: info@melanies-pfotenschule.de; im Folgenden „Hundeschule“ genannt) abschließen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen den Vertrag vorbehaltlos durchführen.


§ 2 Vertragsschluss; Vertragssprache

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website https://www.melanies-pfotenschule.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Hundeschule zum Abschluss eines Vertrages, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots durch den Hundehalter dar. Der Hundehalter kann dieses Angebot abgeben, indem er das von der Hundeschule zur Verfügung gestellte, auf die gewünschte Leistung ausgerichtete Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben vor Ort an die Hundeschule übergibt.

(2) Das Angebot kann die Hundeschule innerhalb von fünf Tagen, beginnend ab dem Tag, nach dem der Hundehalter sein Angebot abgegeben hat, annehmen, indem sie dem Hundehalter den Vertragsschluss vor Ort ausdrücklich bestätigt. Nimmt die Hundeschule das Angebot des Hundehalters nicht rechtzeitig an, gilt es als abgelehnt. Dieser ist dann nicht mehr an sein Angebot gebunden.

(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


§ 3 Gegenstand des Vertrags

(1) Vertragsgegenstand ist grundsätzlich die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Hundeerziehung – darunter fallen u.a. Trainingskurse in Form von Einzel- oder Gruppenstunden für Hundehalter und Hunde, die sowohl praktische als auch theoretische Inhalte vermitteln.

(2) Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten, sofern nicht Abweichendes individuell vereinbart wurde. Diese beginnen jeweils zur vereinbarten Zeit – Verspätungen des Hundehalters gehen zu dessen Lasten und führen nicht zu einer verminderten Vergütungspflicht.

(3) Der genaue Gegenstand und Umfang der einzelnen Leistung ist der entsprechenden Leistungsbeschreibung im dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu entnehmen.
(4) Der Ort der Leistung ist grundsätzlich das Gelände der Hundeschule. Abweichendes wird im Einzelfall individuell mitgeteilt.

(5) Die Leistungszeiten werden dem Hundehalter vor Vertragsschluss bekannt gegeben.

(6) Bei den Leistungen der Hundeschule handelt es sich um Dienstleistungen i.S.d. § 611 BGB. Dementsprechend schuldet die Hundeschule keinen bestimmten Erfolg, z.B. in Form eines Lernerfolges des Hundes.


§ 4 Preise; Abrechnung; Zahlung


(1) Die auf der Website https://www.melanies-pfotenschule.de und in den Anmeldeformularen angegebenen Preise sind Endpreise, sofern sich aus der Beschreibung der Leistungen nichts anderes ergibt. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von 19%, wenn nicht anders ausgewisen.

(2) Fallen Versand- bzw. Transportkosten an, werden diese in der Beschreibung der Artikel gesondert angegeben.

(3) Die vereinbarte Vergütung wird direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.

(4) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten hängen von der gebuchten Leistung ab und können in dem zur entsprechenden Leistung gehörenden Anmeldeformular eingesehen werden. Diesbezüglich gilt grundsätzlich das Folgende:
Falls Barzahlung bei Abholung als Zahlungsart gewählt wurde, zahlt der Hundehalter den Kaufpreis in bar bei Vertragsschluss.
Falls SEPA-Lastschrift als Zahlungsart gewählt wurde, ist die Zahlung fällig, sobald der Hundehalter der Hundeschule ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift abgelaufen ist. Der Einzug der Zahlung erfolgt, sobald die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift abgelaufen ist.
Falls Vorkasse per Banküberweisung als Zahlungsart gewählt wurde, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig. Die Hundeschule nennt dem Hundehalter hierzu die Bankverbindung.


§ 5 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Es dürfen nur Hunde teilnehmen, bezüglich derer eine wirksame Haftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis darüber ist vor Vertragsschluss zu erbringen und während der Leistungen stets durch den Hundehalter mitzuführen.

(2) Der teilnehmende Hund muss die erforderlichen Impfungen erhalten haben und entwurmt sein. Ein Nachweis darüber ist vor Vertragsschluss zu erbringen und während der Leistungen stets durch den Hundehalter mitzuführen. Der teilnehmende Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben. Bei chronischen Erkrankungen ist eine vorherige Abstimmung mit der Hundeschule erforderlich.

(3) Der teilnehmende Hund muss körperlich und geistig imstande sein, an der jeweiligen Leistung der Hundeschule teilzunehmen. Im Zweifel ist diesbezüglich eine vorherige Abstimmung mit der Hundeschule erforderlich.

(4) Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Leistungen der Hundeschule teilhaben.


§ 6 Pflichten des Hundehalters


(1) Der Hundehalter bleibt auch während der Leistung durch die Hundeschule für seinen teilnehmenden Hund verantwortlich. Die Hundeschule übernimmt insbesondere nicht die Führung der Aufsicht über den Hund i.S.d. § 834 S. 1 BGB.

(2) Der Hundehalter hat während der Leistung den Anweisungen der Hundeschule bzw. der Hundetrainer stets Folge zu leisten. Teilnehmende Hunde sind während der Leistung durch die Hundeschule grundsätzlich an der Leine zu führen, solange die Hundeschule bzw. der Hundetrainer nichts Gegenteiliges mitteilt.

(3) Der Hundehalter hat auf Verlangen der Hundeschule die Nachweise über die bestehende Haftpflichtversicherung sowie erforderlichen Impfungen vorzulegen.

(4) Sollten dem Hundehalter bezüglich des teilnehmenden Hundes ungewöhnliche Verhaltensweisen (z. B. Ängste, Aggressivität) bekannt sein, hat er dies der Hundeschule vor Inanspruchnahme der Leistungen mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass eine teilnehmende Hündin läufig ist.

(5) Der Hundehalter hat Verunreinigungen des Geländes der Hundeschule durch den teilnehmenden Hund zu vermeiden und im Falle des Eintritts zu entfernen.


§ 7 Rechte der Hundeschule


(1) Die Hundeschule bzw. der leitende Hundetrainer hat das Recht, Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder aggressivem Verhalten von der Teilnahme auszuschließen.

(2) Die Hundeschule hat das Recht, dem Hund sowie dessen Halter – unter Wahrung der Zumutbarkeit für diesen – eine neue Gruppe zuweisen, sofern sich herausstellt, dass der Hund mit einzelnen Hunden nicht verträglich ist.


(3) Die Hundeschule hat das Recht, einzelne Leistungen abzusagen oder zu verlegen, wenn es die Wetterverhältnisse oder eine Disposition des teilnehmenden Hundes erfordern.


§ 8 Bild- und Tonaufnahmen; Nutzungsrechte an überlassenen Materialien

(1) Bild- und Tonaufnahmen durch den Hundehalter sind auf dem Gelände der Hundeschule und während der Leistungen grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Genehmigung durch die Hundeschule bzw. den leitenden Hundetrainer im Einzelfall.

(2) Die Hundeschule räumt dem Hundehalter an den im Rahmen der Leistung überlassenen Materialien ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und unbefristetes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte (Unterlizenzierung).


§ 9 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Auch übernommene Garantien, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den nachstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


(2) Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

§ 10 Kündigung

(1) Der Vertrag endet, sofern er im entsprechenden Anmeldeformular befristet ist, mit Ablauf der Frist automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist während dieses Zeitraums nicht möglich.


(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§ 11 Stornierung oder Nichtantritt durch den Kunden

(1) Sobald die Hundeschule die Anmeldung gegenüber dem Hundehalter bestätigt hat, wird ein Platz in einer Veranstaltung für diesen freigehalten.

(2) Bei Stornierung oder Nichtantritt bleibt der Vergütungsanspruch der Hundeschule unberührt, ohne dass diese zur Nachleistung verpflichtet ist. Sie muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt

(3) Die Hundeschule kann die Vergütungshöhe in diesen Fällen unter Berücksichtigung der folgenden Aufstellung nach der Nähe des Zeitpunktes der Absage zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Beginn der Leistung kostenfrei möglich.
Bis zum 7. Tag vor Beginn: 40 %
Bis zum 5. Tag vor Beginn: 60 %
Bis zum 3. Tag vor Beginn: 80 %
Bis zum 1. Tag vor Beginn: 100 %
Bei Nichtantritt: 100 %.

Im Rahmen des 5er- oder 10er-Kartensystems wird in entsprechender Anwendung eine Stunde vom Kartenguthaben abgezogen, sofern nicht spätestens 24 Stunden vor vereinbartem Leistungsbeginn eine Stornierung erfolgt.

Dem Hundehalter bleibt der Nachweis gestattet, dass die Hundeschule infolge des Unterbleibens der Leistung einen höheren Betrag erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.


§ 12 Absage durch die Hundeschule

Sollte eine in dem Anmeldeformular einer bestimmten Leistung angegebene, erforderliche Mindestteilnehmerzahl im Einzelfall nicht erreicht werden, hat die Hundeschule die Möglichkeit, die betroffene Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Darüber werden betroffene Hundehalter unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich erstattet.


§ 13 Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Hundeschule nicht bereit und nicht verpflichtet.


§ 14 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Falls der Hundehalter Verbraucher ist, bleiben die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

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